Steuerliche Absetzbarkeit

 

 

 

Ihre Spenden an uns sind sicher und steuerlich absetzbar

Die Absetzbarkeit der Spenden ist seit 2017 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich. Ihre Spenden an uns sind seit 4.3.2019 steuerlich absetzbar und unter der Reg.Nr. FW-14102 in der Liste der spendenbegünstigten Organisationen beim BMF eingetragen. Wir melden Ihre Jahresspendensumme an das Finanzamt und Ihre Spende wird automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Hier finden Sie die BMF – Broschüre zur Spendenabsetzbarkeit.

Damit wir die Meldung machen können, benötigen wir einmalig

  • Ihren Vor- und Nachnamen (wie in der Meldebestätigung festgehalten)
  • Ihr Geburtsdatum

Nutzen Sie dafür unser Formular oder schicken Sie uns eine E-Mail an spenden@herzfonds.at. Damit wir Ihre Daten korrekt zuordnen können, bitten wir außerdem um Bekanntgabe Ihrer Adresse. Alle Infos zur Absetzbarkeit NEU finden Sie unter www.bmf.gv.at/spenden.

Danke für Ihre Spende!

Sollten Sie eine Spendenbestätigung  brauchen, können Sie uns gerne ein E-Mail an spenden@herzfonds.at senden. Wir werden uns schnellstmöglich um die Ausstellung kümmern. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht Ihre Postadresse an, da diese bei Banküberweisungen nicht automatisch mitgesendet wird, wir sie aber für die Ausstellung der Bestätigung brauchen.

Ihre Spende kommt sicher an

Der Österreichische Herzfonds ist ein gemeinnütziger Fonds und als solcher im Fondsregister des BMI eingetragen.
In der Satzung sind die Aufgaben des Präsidiums klar geregelt. Zu Ihrer Sicherheit werden wir regelmäßig von mehreren unabhängigen Stellen geprüft:
Verpflichtende Jahresabschlussprüfung: Zwei unabhängige  Rechnungsprüfer nehmen diese verpflichtende Prüfung vor und erstellen einen Prüfbericht. Jahresabschluss und Prüfbericht werden jährlich an die Fondsbehörde geschickt, welche wiederum unabhängig eine Prüfung vornimmt. Das BMI erhält jährlich einen Jahresabschluss.

Spendengütesiegel: Als Träger des Spendengütesiegels der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (seit 2011) unterziehen wir uns jährlich einer zusätzlichen verpflichtenden Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Die Spendengütesiegelprüfung bietet unseren Spender*innen zusätzlich Transparenz und Sicherheit

Steuerliche Absetzbarkeit: Spenden an uns sind seit 4.3.2019 steuerlich absetzbar: Reg.Nr. FW-14102 (Spendenbegünstigungsbescheid des Bundesministeriums für Finanzen). Somit ist der Österreichische Herzfonds in der Liste der spendengegünstigten Organisationen des BMF angeführt. Verpflichtend dafür die eine jährliche Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Aufgrund dessen wird uns jährlich die Spendenabsetzbarkeit durch einen Bescheid des BMF neu bestätigt.


Verantwortlich für Spendenverwendung, Spendenwerbung sowie den Datenschutz ist unser Präsident Prim. Univ.-Prof. Dr. Kurt Huber mit seinem Präsidium.

SSL-Secure-Server: Ihre Spende wird über einen SSL-Secure-Server verarbeitet, alle Daten werden verschlüsselt übermittelt.