Was von uns bleibt, ist die Erinnerung – an unsere Persönlichkeit, unsere besonderen Eigenschaften und unsere guten Taten.
Wenn auch etwas Materielles zurück bleibt, möchten wir auch selbst bestimmen, was damit passiert. Hier ist ein Testament ratsam. „Vergissmeinnicht“ informiert darüber, was zu beachten ist, wenn wir unsere Verlassenschaft einem wohltätigen Zweck widmen wollen.
In Österreich regelt die gesetzliche Erbfolge, wer im Todesfall erbberechtigt ist. Wer über die Aufteilung seines Erbes selbst verfügen möchte, sollte dies in einem Testament regeln. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Erben weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil haben.