Anlass-Spenden
Starten Sie Ihre persönliche Spendenaktion für Herzforschungs- oder Vorsorgeprojekte. Für Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen, Weihnachten, etc., bitten Sie Ihre Familie und Ihren Freundeskreis um eine Spende für unsere Projekte (bitte führen Sie bei allen Anlass-Spenden ein Kennwort an, damit wir die Spenden eindeutig zuordnen können).
Nutzen Sie Ihren Facebook-Account und starten Sie Ihre Online Spendenaktion zugunsten des Österreichischen Herzfonds.
Viele Angehörige bitten im Falle des Ablebens eines Familienmitgliedes um Spenden für einen gemeinnützigen Zweck.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Spendenaktion planen und schicken Sie uns eine Parte: Kontakt
Beispieltext für Parte: Im Sinne der/des Verstorbenen wird gebeten, von Kranz- und Blumenspenden abzusehen und den dafür vorgesehenen Betrag dem Österreichischen Herzfonds, IBAN: AT97 6000 0000 0706 0005, BIC: BAWAATWW, Kennwort „Name des Verstorbenen“ zu widmen.
Jeder Spender/jede Spenderin erhält – sofern Adressdaten vorhanden sind – ein persönliches Dankschreiben des Präsidiums.
Ein Vermächtnis oder Testament leistet einen wichtigen Beitrag auch über den Tod hinaus denn Erbschaften und Legate sind Geschenke an die nächste Generation. Der Österreichische Herzfonds ist Teil der Initiative „Vergissmeinnicht“.
Tipp: Broschüre „Erbsrechtsratgeber: Was Sie rund um das Testament wissen sollten“
Vergissmeinnicht – die Initiative für das gute Testament hat eine Broschüre zum Thema Testament und Erbrecht erstellt. Darin finden Sie Antworten auf Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zum gesetzlichen Pflichtteil sowie Testamentsspenden. Gerne senden wir Ihnen Ihren persönlichen Erbrechtsratgeber kostenlos und unverbindlich zu. Für die Erstellung eines Testaments und die Klärung individueller rechtlicher Fragen ist es ratsam, sich an einen Notar zu wenden. Hier können Sie diese Broschüre kostenlos bestellen. Mit der Broschüre erhalten Sie auch den Kupon der Initiative Vergiss mein nicht „Einladung zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch“, der bei allen österreichischen Notariaten eingelöst werden kann.