Möchten Sie um finanzielle Förderung eines Forschungsprojektes ansuchen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Verpflichtung zur Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Kardiologie ist in der Satzung des Österreichischen Herzfonds festgeschrieben
Der Österreichische Herzfonds gewährt Förderungen für Forschung auf dem Gebiet der klinischen Kardiologie
Es können nur spendenbegünstigte Organisationen (Universitäten, Institute) gefördert werden
Projekte können 2 x jährlich eingereicht werden, jeweils am 15.4. und 15.10. jeden Jahres
Der Maximalbetrag für die Förderung eines Projektes liegt bei Euro 15.000,00
Für jedes Projekt werden Fachgutachten von ExpertInnen eingeholt
Aufgrund der Fachgutachten entscheidet das Präsidium über die Projektbewilligung oder -ablehnung
Am Ende eines jeden Kalenderjahres ist verpflichtend ein Bericht über den aktuellen Stand und den Fortgang des Projektes an den Österreichischen Herzfonds zu übermitteln. Dieser Bericht wird auf der Website des Österreichischen Herzfonds publiziert
Jegliche mündliche od. schriftliche Veröffentlichung der Forschungsergebnisse muss den Hinweis enthalten, dass das Projekt vom Österreichischen Herzfonds unterstützt wurde