Antragstellung

 

 

 

Grundlegende Hinweise

Möchten Sie um finanzielle Förderung eines Forschungsprojektes ansuchen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Die Verpflichtung zur Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Kardiologie ist in der Satzung des Österreichischen Herzfonds festgeschrieben
  • Der Österreichische Herzfonds gewährt Förderungen für Forschung auf dem Gebiet der klinischen Kardiologie
  • Es können nur spendenbegünstigte Organisationen (Universitäten, Institute) gefördert werden
  • Projekte können jährlich zum 15.10. eingereicht werden
  • Der Maximalbetrag für die Förderung eines Projektes liegt bei Euro 15.000,00
  • Für jedes Projekt werden Fachgutachten von ExpertInnen eingeholt
  • Aufgrund der Fachgutachten entscheidet das Präsidium über die Projektbewilligung oder -ablehnung
  • Am Ende eines jeden Kalenderjahres ist verpflichtend ein Bericht über den aktuellen Stand und den Fortgang des Projektes an den Österreichischen Herzfonds zu übermitteln. Dieser Bericht wird auf der Website des Österreichischen Herzfonds publiziert
  • Jegliche mündliche od. schriftliche Veröffentlichung der Forschungsergebnisse muss den Hinweis enthalten, dass das Projekt vom Österreichischen Herzfonds unterstützt wurde
  • Einreichfrist: 15. Oktober
Kostenlose Drucksorten

Formulare

Förderantrag als word.doc

Förderantrag als pdf 

Forschungsrichtlinien

Kontakt bei Rückfragen

Petra Scharf
Tel: 01 / 405 91 55

Unsere letzten Scheckübergaben

Scheckübergabe an Univ.-Prof. DDDr. Christoph Binder
Scheckübergabe an Dr. Dimitros Tsiantoulas
Scheckübergabe an Ass.Prof. Priv.Doz. Dr. Thomas Gremmel
Scheckübergabe an Dr. Bernhard Jäger